Rehabilitationssport und Funktionstraining

„Das Leben ist wie Fahrrad fahren.

Um die Balance zu halten, musst du in Bewegung bleiben."

- Albert Einstein

Rehasport

Ist eine vom Arzt verordnete und von den Kranken-, Renten- oder Unfallversicherungen genehmigte Verordnung.

Die Durchführung wird in Gruppen, mit dafür qualifizierten Übungsleitern durchgeführt.

 

Die Verordnung (Formular 56) beinhaltet in der Regel 50, bei chronischen Erkrankungen 120 Übungseinheiten a´  45 Minuten und wird vom Kostenträger zu 100 Prozent bezahlt

(§64 SGB IX Sozialgesetzbuch).

 

Nach Ablauf einer Verordnung besteht die Möglichkeit einer Folgeverordnungen oder der kostenpflichtige Beitritt in unseren Rehaverein.

Musterbeispiel:

(Vorderseite)


Funktionstraining

Wird ebenfalls vom Arzt verordnet und von den Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen genehmigt.

Die Durchführung findet in Gruppen statt und wird ausschließlich von Physiotherapeuten geleitet.

 

Die Verordnungsdauer beläuft sich auf 12 Monate oder 24 Monate und beinhaltet pro Einheit ein 30-minütigesTraining.

 

Nach Ablauf einer Verordnung besteht die Möglichkeit einer Folgeverordnungen oder der kostenpflichtige Beitritt in unseren Rehaverein.

(Rückseite)