§ 20 SGB V Kurse beinhalten präventive Maßnahmen in Gruppen, die von den Krankenkassen gefördert werden.
Präventionskurse dienen nach dem Gesetz (§20) der Verhinderung/ Verminderung von Krankheitsrisiken und sollen unabhängig von Bildung oder finanziellen Möglichkeiten das gesundheitsorientierte Handeln fördern und gleiche Gesundheitschancen schaffen.
Die Kurse haben u.a folgende Zielsetzungen:
Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet die Kurse zu subventionieren und erstatten, je nach Krankenkassen unterschiedlich, 75€ bis 100€.
Die Kurse können ebenfalls in Ihrem Unternehmen im Rahmen der BGF durchgeführt werden.
Momentan bieten wir Kurse mit dem Thema Lipödem/ Adipositas an.
Hier vermitteln wir neben Bewegungseinheiten auch Hintergrund Wissen zu den einzelnen Bereichen und zeigen ihnen Behandlungsmöglichkeiten.