Paragraph 20

§ 20 SGB V Kurse beinhalten präventive Maßnahmen in Gruppen, die von den Krankenkassen gefördert werden.

Präventionskurse dienen nach dem Gesetz (§20) der Verhinderung/ Verminderung von Krankheitsrisiken und sollen unabhängig von Bildung oder finanziellen Möglichkeiten das gesundheitsorientierte Handeln fördern und gleiche Gesundheitschancen schaffen.

Die Kurse haben u.a folgende Zielsetzungen:

  1. Fördern der Bewegung
  2. Erkrankungen vorbeugen
  3. Gewichtsreduktion
  4. Wissen vermitteln
  5. Konsumreduktion von Suchtmitteln wie z.B. Tabak und Alkohol
  6. etc.

 

Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet die Kurse zu subventionieren und erstatten, je nach Krankenkassen unterschiedlich, 75€ bis 100€.
 

Die Kurse können ebenfalls in Ihrem Unternehmen im Rahmen der BGF durchgeführt werden.

 

Momentan bieten wir Kurse mit dem Thema Lipödem/ Adipositas an.
Hier vermitteln wir neben Bewegungseinheiten auch Hintergrund Wissen zu den einzelnen Bereichen und zeigen ihnen Behandlungsmöglichkeiten.